Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Joachim Hanisch, Mannfred Pointner und Fraktion (FW)

 

Umsetzung Konjunkturpaket II Verlust der Förderfähigkeit von zusätzlichen kommunalen Investitionsvorhaben vermeiden

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Fördervoraussetzung der „Zusätzlichkeit“ von kommunalen Investitionen genau zu definieren und bei der Verteilung des Konjunkturpaketes II vor allem im Hinblick auf § 4 Abs. 1 Satz 4 des Entwurfs der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder(ZuInvG), Gemeinden, die bereits einen Haushaltsplan für das Jahr 2009 beschlossen haben, nicht schlechter zu stellen als Gemeinden, die diesen Haushaltsplanerst erstellen.

 

Begründung:

In dem vom Bundeskabinett am 27.01.2009 beschlossenen Entwurf eines Zukunftsinvestitionsgesetzes und der Verwaltungsvereinbarung hierzu, ist Voraussetzung für die Förderfähigkeit kommunaler Investitionen, dass diese „zusätzlich“ durchgeführt werden (§ 4 des Entwurfs der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder). So soll z.B. ein Investitionsvorhaben, dessen Gesamtfinanzierung bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan für das Jahr 2009 gesichert ist, nicht förderfähig sein. Eine Folge dieser Festlegung ist, dass die Gemeinden ihre Haushaltspläne für das Jahr 2009 erst dann beschließen bzw. in Kraft treten lassen, wenn Klarheit über die Auslegung des Begriffs „Zusätzlichkeit“ besteht. Eine Klarstellung seitens der Staatsregierung ist daher unabdingbar.

 

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