Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Bernhard Pohl, Florian Streibl und Fraktion (FW)
Verkauf von GBW Wohnungen nur ultima ratio
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. im Verwaltungsrat der Bayern LB dafür Sorge zu tragen, dass keine Wohnungen aus dem Bestand der GBW AG verkauft werden.
2. Sollte die Veräußerung der Wohnungen aus Gründen des Landesbank- Desasters, insbesondere aufgrund von Auflagen der Europäischen Union notwendig sein, darf dies nur unter folgenden Bedingungen geschehen:
a) Die Mieten dürfen durch den Erwerber in den ersten fünf Jahren nach Eigentumsübergang nicht erhöht werden.
b) Der Erwerber hat sich gegenüber dem Veräußerer zu verpflichten, die Wohnungen weder ganz noch teilweise innerhalb der ersten fünf Jahre an Dritte zu veräußern. Dies ist durch Rückauflassungsvormerkung zu sichern. Ausgenommen davon sind Veräußerungen an die Mieter.
c) Der Erwerb von Wohnungseigentum durch Mieter ist durch günstige Kapitalhilfen, insbesondere durch Darlehen der Landesbodenkreditanstalt durch die Bayern LB, zu unterstützen.
Begründung:
Aufgrund des Finanzdesasters bei der BayernLB gibt es Überlegungen, die Wohnungen der Tochter GWB AG auf dem freien Markt zu veräußern. Dies führt zu negativen Auswirkungen auf die Mieter und auch auf den Wohnungsmarkt. Sollte eine Veräußerung insbesondere aufgrund von Vorgaben der EU im Rahmen der Genehmigung der Kapitalspritze durch den Freistaat Bayern erforderlich sein, muss diese sozialverträglich erfolgen. Insbesondere ist zu verhindern, dass die Wohnungen an einen am kurzfristigen wirtschaftlichen Erfolg interessierten Investor gehen. Um dies zu verhindern oder mindestens zu erschweren, ist die Staatsregierung gefordert, über ihre Mitglieder im Verwaltungsrat entsprechende Sicherungen bei der Veräußerung einzubauen, wenn diese schon nicht verhindert werden kann.
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