Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Thorsten Glauber, Joachim Hanisch, Alexander Muthmann und Fraktion (FW)
Vorlage des Raumordnungsberichts gemäß Art. 28 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag den nächsten (16.)Raumordnungsbericht gemäß Art. 28 BayLplG umgehend vorzulegen. In diesem Bericht ist auch darauf einzugehen, mit welchen Mitteln dem im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) festgelegten Vorrang der ländlichen Teilräume, deren Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll, Rechnung getragen worden ist, und welche Auswirkungen die Finanzmarkt-und Wirtschaftskrise nach den bisher vorliegenden Daten auf die Entwicklung Bayerns hat.
Begründung:
Nach Art. 28 BayLplG berichtet die Staatsregierung dem Landtag ab dem Jahr 2003 alle fünf Jahre über den Stand der Raumordnung in Bayern, über die Verwirklichung des Landesentwicklungsprogramms und über neue Planungsvorhaben von allgemeiner Bedeutung. Der Berichtszeitraum wurde bei der Neufassung des BayLplG 2004 der geänderten Wahlperiode des Landtages angepasst (s. Drs. 15/1667, S. 23). Danach hätte der nächste (16.) Raumordnungsbericht dem neu gewählten Landtag bis Ende 2008 vorgelegt werden müssen. Wenn der nächste Raumordnungsbericht nunmehr erst mit erheblicher Verspätung vorgelegt wird, sollte er sich dafür wenigstens – im Anschluss an den 15. Raumordnungsbericht (1999-2002) – nicht nur auf den Berichtszeitraum 2003 bis 2007 beschränken, sondern an Hand der bisher vorliegenden Daten auch die Auswirkungen der aktuellen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise aufdie Entwicklung Bayerns mit einbeziehen. Ferner ist insbesondere auf den im LEP2006 festgelegten Vorrang der strukturschwachen ländlichen Räume beim Einsatz der raumwirksamen Mittel und der sonstigen staatlichen Aktivitäten einzugehen (s. LEPA I 1.1).
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