Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger und Fraktion (FW)

 

zur Änderung der Bezirksordnung

 

§ 1

Art. 80 Abs. 3 Satz 1 der Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung – BezO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 850, BayRS 2020-4-2-I), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 461), erhält folgende Fassung:

„1Der Bezirk hat jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört; dies gilt nicht, wenn der Beteiligungsbetrag unter 10 000,01 Euro liegt.“

 

§ 2

Dieses Gesetz tritt am ......................................................................... in Kraft.

 

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