Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger,Ulrike Müller und Fraktion (FW)
Fleisch und Milch von Klontieren verhindern − Klonfleischverordnung schaffen
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag lehnt den Handel und das Inverkehrbringen von Nahrungsmitteln, die von geklonten Tieren oder deren Nachkommen stammen, strikt ab und stellt fest, dass auch weiterhin erhebliche Bedenken gegen den Einsatz dieser Technologie im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft bestehen. Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundes und Europaebene dafür einzusetzen, dass
1. der Handel und das Inverkehrbringen von Nahrungsmitteln, die von geklonten Tieren oder deren Nachkommen stammen, auf EU-Ebene über eine gesonderte Klonfleischverordnung geregelt wird;
2. als Kriterien zur Zulassung solcher Nahrungsmittel neben der Einstufung als gesundheitlich unbedenklich durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auch ethische Gesichtspunkte in dieser Verordnung verankert werden;
3. der Bereich Klonfleisch aus dem Regelungswerk der Novel-Food-Verordnung ausgeklammert wird;
4. dem Schutz der Landwirte vor patentrechtlichen Ansprüchen absoluter Vorrang eingeräumt wird;
5. der Erhalt der genetischen Vielfalt in der europäischen Landwirtschaft und die freie unternehmerische Entscheidung der Bäuerinnen und Bauern über die gewählten Zuchtverfahren als Hauptziele der EU in einschlägigen Verordnungen und Gesetzestexten verankert werden.
Begründung:
Der Beschluss der EU-Agrarminister vom 22. Juni 2009 zur Regelung der Vermarktung von Klonfleisch sieht eine Bewertung von Klonfleisch durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit vor. Diese Bewertung erfolgt jedoch rein auf der Basisder gesundheitlichen Unbedenklichkeit solcher Produkte. Faktisch wird mit einer solchen Vorgehensweise dem Klonfleisch und in weiterer Folge auch der Milch von Klontieren der Weg in die Regale des europäischen Lebensmittelhandels geebnet. Dies widerspricht dem Beschluss des Landtages vom 28. Mai 2008 in eklatanter Weise. Neben den gesundheitlichen Auswirkungen sind hier jedoch noch wesentliche weitere Aspekte zu berücksichtigen. Aus ethischer Sicht ist der Einsatz der Klon-Technologie höchst bedenklich. Diese Einschätzung wird sowohl von Experten als auch von großen Teilen der Bevölkerung mitgetragen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass ein hoher Prozentsatz der geklonten Tiere eine erhöhte Krankheitsanfälligkeit aufweist. Damit wird den Tieren vermeidbares Leid und Schmerzen zugefügt. Die genetische Vielfalt ist eine der Stärken der europäischen Landwirtschaft. Durch den Einsatz der Klontechnologie wird diese Vielfalt eingeschränkt. Es besteht das erhebliche Risiko, dass die bisher bäuerlich geprägte Landwirtschaft in Bayern und Europa durch patentrechtliche Auswirkungen in die Abhängigkeit von Großunternehmen gerät und dadurch die Entscheidungsfreiheit der Bäuerinnen und Bauern bezüglich der gewählten Zuchtverfahren erheblich eingeschränkt wird. Die Risiken und Auswirkungen dieser Technologie sind nach unserer Ansicht bisher vollkommen unzureichend erforscht. Schon die auffällig erhöhte Krankheits- und Sterberate von Klontieren gegenüber herkömmlich gezüchteten Tieren legt u.E. den Verdacht nahe, dass hier erhebliche Risiken bestehen. Die bisher vorhandene Datenbasis und die vorgesehenen Beurteilungskriterien sind vollkommen unzureichend. Daher besteht dringender Handlungsbedarf.
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