Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner, Markus Reichhart und Fraktion (FW)
zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2009) (Drs. 16/209) hier: Art. 13
Der Landtag wolle beschließen:
Im Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2009) wird folgende Änderung vorgenommen: In § 1 Nr. 8 (Art. 13) erhält der Doppelbuchst. aa) folgende Fassung: „aa) Satz 1 erhält folgende Fassung: „1 Der Staat stellt den Gemeinden und Gemeindeverbänden 55 v. H. des Aufkommens an der Kraftfahrzeugsteuer und 55 v. H. des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3122) in der jeweils geltenden Fassung zur Verfügung.““
Begründung:
Von einem Einbruch der Konjunktur werden die Kommunen grundsätzlich sehr früh getroffen, da sie aufgrund ihrer Abhängigkeit von Gewerbesteuereinnahmen direkt von sinkenden Gewinnen der Unternehmen betroffen sind. Gleichzeitig sind die Kommunen als verlässlicher Auftraggeber für kleine und mittelständische Unternehmenein wichtiger Anker gegen ein weiteres Absinken der Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund muss über eine bessere Finanzierung der Kommunen durch eine stärkere Beteiligung an der weniger konjunkturanfälligen KfZ-Steuer die Finanzkraft der Gemeinden gesichert werden. Die zusätzlichen Mittel fließen zur Hälfte in die Erhöhung der Leistungen nach dem ÖPNV-Gesetz (Kap. 13 10 TG 81) und zur anderen Hälfte in die Erhöhung der Zuweisungen an Gemeinden aus der Überlassung des Aufkommens an der Kraftfahrzeugsteuer. Einem leistungsstarken öffentlichen Personennahverkehr kommt für ein modernes und zukunftsfähiges Mobilitätskonzept eine Schlüsselrolle zu. Um dem Bedürfnis nach Mobilität gerecht zu werden und dabei gleichzeitig den Anforderungen der Umwelt gerecht zu werden, bedarf es zusätzlicher Aufwendungen und Investitionen im ÖPNV. Insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes sichert die Erhöhung der Zuweisungen an Gemeinden die Finanzierung des Eigenanteiles der Kommunen bei Bau- und Erhaltungsprojekten im Straßenbereich. Aber nicht nur die Kofinanzierung von Straßenbauvorhaben, sondern auch der Ausbau der Verkehrswege in kommunaler Selbstverantwortung wird durch diese zusätzlichen Mittel erreicht. So tragen sinnvolle und sachgerechte Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen in diesem Bereich langfristig zu einer zukunftsfähigen Infrastruktur bei und wirken kurzfristig einem weiteren Absinken der Konjunktur entgegen.
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