Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner, Markus Reichhart und Fraktion (FW)

 

zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2009) (Drs. 16/209) hier: Art. 13d

 

Der Landtag wolle beschließen:

Im Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2009) wird folgende Änderung vorgenommen: In § 1 erhält die Nr. 10 folgende Fassung: „10. Art 13d erhält folgende Fassung:  "Art. 13d Finanzhilfen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr Von der nach Art. 13 Abs. 2 Satz 1 maßgeblichen Finanzmasse werden 64 200 000 € vorweg zusätzlich für Finanzhilfen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern verwendet.‘“

 

Begründung:

Die Erhöhung der Mittel wird finanziert über die Erhöhung des Kommunalanteils am Kraftfahrzeugsteuerverbund nach Art. 13 Abs. 1 FAG von 51 Prozent auf 55 Prozent. Die Mittel dienen im Kap. 13 10 Tit. 633 81 für Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs. Einem leistungsstarken öffentlichen Personennahverkehr kommt für ein modernes und zukunftsfähiges Mobilitätskonzept eine Schlüsselrolle zu. Um dem Bedürfnis nach Mobilität gerecht zu werden und dabei gleichzeitig den Anforderungen der Umwelt gerecht zu werden, bedarf es zusätzlicher Aufwendungen und Investitionen im ÖPNV. Den Kommunen muss dazu die Möglichkeit gegeben werden sinnvolle Erweiterungen im Angebot des ÖPNV nach eigenem Ermessen vorzunehmen. Daher sind zusätzliche Mittel für die Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände bereitzustellen.

 

Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags