Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner, Markus Reichhart und Fraktion (FW)

 

zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Drs. 16/2094)

 

Der Landtag wolle beschließen:

§ 1 wird wie folgt geändert:

1. In Nr. 1 erhält Satz 2 des Art. 23 folgende Fassung: „2 Der Vorsitzende des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags und je ein Mitglied der im Landtag vertretenen Fraktionen sind zur Teilnahme an diesem Gespräch berechtigt.“

2. In Nr. 1 werden in Abs. 2 Nr. 2 des Art. 23 nach dem Wort „Gemeinden“ die Worte „und Gemeindeverbänden“ eingefügt.

 

Begründung:

Die Änderung unter Punkt 1 sorgt für eine angemessene Beteiligung der Fraktionen bei dem zentralen Thema des kommunalen Finanzausgleichs. Der kommunale Finanzausgleich erreicht im Jahr 2009 mit einem Betrag von etwa 6,8 Mrd. Euro ein Volumen von mehr als 15 Prozent des Gesamthaushalts. Schon aufgrund dieser quantitativen Ausmaße erscheint eine Beteiligung sämtlicher im Landtag vertretenen Gruppierungen geboten. Gleichzeitig bilden allerdings die Verhandlungen zum FAG auch den Rahmen, in dem das Verhältnis der staatlichen Ebenen zueinander konkrete Formen annimmt. Eine Beteiligung aller Fraktionen erhöht hierbei die Transparenz des Verfahrens und sichert die Mitwirkungsmöglichkeiten des Parlaments und den Rückhalt innerhalb der Fraktionen. Punkt 2 des Änderungsantrags betrifft eine redaktionelle Änderung, die der Vollständigkeit halber auch die Gemeindeverbände im Art. 23 Abs. 2 Nr. 2 nennt.

 

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