Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Prof. (Univ Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Thorsten Glauber, Dr. Leopold Herz, Claudia Jung, Ulrike Müller, Dr. Karl Vetter und Fraktion (FW)
Haushaltsplan 2009/2010; hier: Bereitstellung von Mitteln für Zuweisungen für Hochwasserschutzinvestitionen von Gemeinden (Kap. 13 31 Tit. 883 76)
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2009/2010 werden folgende Änderungenvorgenommen: Bei Kap. 13 31 Tit. 883 76 werden in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 jeweils 5.000.000 Euro eingestellt für Zuweisungen für Hochwasserschutzinvestitionen von Gemeinden.
Begründung:
Der Klimawandel tritt schneller und stärker ein, als prognostiziert. Es ist daher mit stärkeren Hochwassern in kürzeren Abständen zu rechnen. Ein effektiver Hochwasserschutz ist dabei billiger als eine Schadenssanierung in nachhinein. Deshalb sind die Mittelansätze für den Hochwasserschutz um 25 Prozent zu erhöhen. Insbesondere dienen diese zusätzlichen Mittel dazu, investitionswillige Kommunen bei diesen nachhaltigen Maßnahmen zu unterstützen.
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