Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner, Markus Reichhart und Fraktion (FW)
Haushaltsplan 2009/2010; hier: Erhöhung der Leistungen nach dem ÖPNV-Gesetz (Kap. 13 10 TG 81)
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2009/2010 werden folgende Änderungen vorgenommen: Bei Kap. 13 10 TG 81 wird der Ansatz für das Jahr 2009 um 31.325.000 Euro von 122.800.000 Euro auf 154.125.000 Euro und für das Jahr 2010 um 30.925.000 Euro von 118.800.000 Euro auf 149.725.000 Euro erhöht.
Begründung:
Die zusätzlichen Mittel stammen aus der Erhöhung des Kommunalanteils am Kraftfahrzeugsteuerverbund nach Art. 13 Abs. 1 FAG von 51 Prozent auf 55 Prozent. Von diesem zusätzlichen Betrag fließt die Hälfte in die Erhöhung der Leistungen nach dem ÖPNV Gesetz. Einem leistungsstarken öffentlichen Personennahverkehr kommt für ein modernes und zukunftsfähiges Mobilitätskonzept eine Schlüsselrolle zu. Um dem Bedürfnis nach Mobilität und dabei gleichzeitig den Anforderungen der Umwelt gerecht zu werden bedarf es zusätzlicher Aufwendungen und Investitionen im ÖPNV. Den Kommunen muss dazu die Möglichkeit gegeben werden sinnvolle Erweiterungen im Angebot des ÖPNV nach eigenem Ermessen vorzunehmen. Sowohl für Investitionen als auch für den Betrieb sind daher zusätzliche Mittel für die Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände bereitzustellen. Die Verteilung der zusätzlichenMittel erfolgt anteilig auf die Tit. 633 81 und Tit. 883 81.
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