Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner, Markus Reichhart und Fraktion (FW)

 

Haushaltsplan 2009/2010; hier: Erhöhung der Pauschalzuweisungen zu den Schülerbeförderungskosten (Kap. 13 10 Tit. 633 01)

 

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2009/2010 werden folgende Änderungen vorgenommen: Bei Kap. 13 10 Tit. 633 01 wird der Ansatz für das Jahr 2009 um 30.000.000 Euro von 271.000.000 Euro auf 301.000.000 Euro und für das Jahr 2010 um 30.000.000 Euro von 279.000.000 Euro auf 309.000.000 Euro erhöht.

 

Begründung:

Die Erstattungsquote von 60 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten bei der Schülerbeförderung ist zu gering. Es gilt einen Aufholprozess in Gang zu bringen, ummittelfristig wieder zu Erstattungsquoten in Höhe von 80 Prozent der Kosten zukommen, wie sie früher bestanden. Die Erhöhung um 30.000.000 Euro pro Haushaltsjahr führt als erster Schritt zu einer Erstattung von ca. 2/3 der Kosten. Die Kosten fürdie Schülerbeförderung sind eine erhebliche Belastung für viele Kommunen, so dass Erleichterungen in diesem Bereich die Handlungsspielräume der Kommunen erhöhen. Zudem ist eine Erhöhung der Mittel unablässig, da durch die Auflösung von Klassen und Schulen insbesondere im ländlichen Raum die Kosten für die Schülerbeförderung in diesen Gemeinden deutlich steigen werden. Auch der Ausbau der Ganztagsangebote an Schulen wird zusätzliche Beförderungskosten verursachen.

 

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