Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Mannfred Pointner, Markus Reichhart und Fraktion (FW)

 

Haushaltsplan 2009/2010; hier: Erhöhung der Zuweisungen an Gemeinden aus der Überlassung des Aufkommens an der Kraftfahrzeugsteuer gemäß Art. 13 FAG (Kap. 13 10 Tit. 883 03)

 

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2009/2010 werden folgende Änderungen vorgenommen: Bei Kap. 13 10 Tit. 883 03 wird der Ansatz für das Jahr 2009 um 31.325.000 Euro von 250.178.700 Euro auf 281.503.700 Euro und für das Jahr 2010 um 30.925.000 Euro von 245.020.000 Euro auf 275.945.000 Euro erhöht.

 

Begründung:

Die zusätzlichen Mittel ergeben sich aus der Erhöhung des Kommunalanteils am Kraftfahrzeugsteuerverbund nach Art. 13 Abs. 1 FAG von 51 Prozent auf 55 Prozent. Die Hälfte dieser zusätzlichen Mittel fließt in die Erhöhung der Zuweisungen an Gemeinden aus der Überlassung des Aufkommens an der Kraftfahrzeugsteuer. Diese ermöglicht einen Erhalt und sinnvollen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Bayern. Insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes sichert diese Erhöhung die Finanzierung des Eigenanteils der Kommunen bei Bau- und Erhaltungsprojekten im Straßenbereich. Aber nicht nur die Kofinanzierung von Straßenbauvorhaben, sondern auch der Ausbau der Verkehrswege in kommunaler Selbstverantwortung wird durch diese zusätzlichen Mittel erreicht. So tragen sinnvolle und sachgerechte Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen in diesem Bereich langfristig zu einer zukunftsfähigen Infrastruktur bei und wirken kurzfristig einem weiteren Absinken der Konjunktur entgegen.

 

Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags