Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Thorsten Glauber, Alexander Muthmann, Peter Meyer, Bernhard Pohl und Fraktion (FW)
Finanzierung des Schienenverkehrs für dringende Infrastrukturmaßnahmen in Bayern
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass
1. ausreichend Mittel aus dem Planungskostenbudget für die sofortige Planungsaufnahme wichtiger Projekte der Schieneninfrastruktur in Bayern, insbesondere für die TEN-Strecke Neu-Ulm – München – Mühldorf – Freilassing sowie die Elektrifizierung der Strecken Nürnberg – Hof und Regensburg – Hof bereit gestellt werden,
2. die zur umgehenden Realisierung der notwendigen und vordringlichen Maßnahmen der Schienenverkehrsinfrastruktur in Bayern erforderlichen Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt werden, notfalls durch eine deutliche Aufstockung der Gesamtmittel in den künftigen Haushaltsgesetzen des Bundes.
Begründung:
Die in Nr. 1 genannten Verkehrswege zählen zu den wichtigsten Aufgaben bayerischer Schienenverkehrsplanung. Ihre Realisierung hätte längst eingeleitet werden müssen. Sie stellen zentrale Elemente einer besseren Anbindung aller bayerischen Regionen, insbesondere des nord- und ostbayerischen Raums an den Fernverkehr dar. Weitere wichtige Projekte für den Bahnausbau müssen ebenfalls unverzüglich begonnen werden. Jedes Bekenntnis zur Stärkung der bayerischen Regionen ist unglaubwürdig, wenn nicht mit höchster Priorität in die Verkehrsinfrastruktur (Schiene und Straße) investiert wird. Die Forderungen sind mit ausreichenden Finanzmitteln aus dem Bundeshaushalt zu unterlegen. Wir brauchen ein stärkeres Engagement des Bundes für den Freistaat Bayern, um die dringlichsten Maßnahmen zeitnah zu verwirklichen. Die bisher zur Verfügung stehenden Mittel reichen hierfür bei Weitem nicht aus.
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Dringlichkeitsantrag
der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Thorsten Glauber,
Alexander Muthmann, Peter Meyer, Bernhard Pohl und Fraktion (FW)
Finanzierung des Schienenverkehrs für dringende Infrastrukturmaßnahmen
in Bayern
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich beim Bund dafür einzusetzen,
dass
1. ausreichend Mittel aus dem Planungskostenbudget für die sofortige Planungsaufnahme
wichtiger Projekte der Schieneninfrastruktur in Bayern,
insbesondere für die TEN-Strecke Neu-Ulm – München – Mühldorf –
Freilassing sowie die Elektrifizierung der Strecken Nürnberg – Hof und
Regensburg – Hof bereit gestellt werden,
2. die zur umgehenden Realisierung der notwendigen und vordringlichen
Maßnahmen der Schienenverkehrsinfrastruktur in Bayern erforderlichen
Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt werden, notfalls durch eine
deutliche Aufstockung der Gesamtmittel in den künftigen Haushaltsgesetzen
des Bundes.
Begründung:
Die in Nr. 1 genannten Verkehrswege zählen zu den wichtigsten Aufgaben
bayerischer Schienenverkehrsplanung. Ihre Realisierung hätte längst eingeleitet
werden müssen. Sie stellen zentrale Elemente einer besseren Anbindung
aller bayerischen Regionen, insbesondere des nord- und ostbayerischen
Raums an den Fernverkehr dar.
Weitere wichtige Projekte für den Bahnausbau müssen ebenfalls unverzüglich
begonnen werden. Jedes Bekenntnis zur Stärkung der bayerischen Regionen
ist unglaubwürdig, wenn nicht mit höchster Priorität in die Verkehrsinfrastruktur
(Schiene und Straße) investiert wird.
Die Forderungen sind mit ausreichenden Finanzmitteln aus dem Bundeshaushalt
zu unterlegen. Wir brauchen ein stärkeres Engagement des Bundes
für den Freistaat Bayern, um die dringlichsten Maßnahmen zeitnah zu verwirklichen.
Die bisher zur Verfügung stehenden Mittel reichen hierfür bei
Weitem nicht aus.Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Thorsten Glauber, Alexander Muthmann, Peter Meyer, Bernhard Pohl und Fraktion (FW) Finanzierung des Schienenverkehrs für dringende Infrastrukturmaßnahmen in Bayern Der Landtag wolle beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass 1. ausreichend Mittel aus dem Planungskostenbudget für die sofortige Planungsaufnahme wichtiger Projekte der Schieneninfrastruktur in Bayern, insbesondere für die TEN-Strecke Neu-Ulm – München – Mühldorf – Freilassing sowie die Elektrifizierung der Strecken Nürnberg – Hof und Regensburg – Hof bereit gestellt werden, 2. die zur umgehenden Realisierung der notwendigen und vordringlichen Maßnahmen der Schienenverkehrsinfrastruktur in Bayern erforderlichen Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt werden, notfalls durch eine deutliche Aufstockung der Gesamtmittel in den künftigen Haushaltsgesetzen des Bundes. Begründung: Die in Nr. 1 genannten Verkehrswege zählen zu den wichtigsten Aufgaben bayerischer Schienenverkehrsplanung. Ihre Realisierung hätte längst eingeleitet werden müssen. Sie stellen zentrale Elemente einer besseren Anbindung aller bayerischen Regionen, insbesondere des nord- und ostbayerischen Raums an den Fernverkehr dar. Weitere wichtige Projekte für den Bahnausbau müssen ebenfalls unverzüglich begonnen werden. Jedes Bekenntnis zur Stärkung der bayerischen Regionen ist unglaubwürdig, wenn nicht mit höchster Priorität in die Verkehrsinfrastruktur (Schiene und Straße) investiert wird. Die Forderungen sind mit ausreichenden Finanzmitteln aus dem Bundeshaushalt zu unterlegen. Wir brauchen ein stärkeres Engagement des Bundes für den Freistaat Bayern, um die dringlichsten Maßnahmen zeitnah zu verwirklichen. Die bisher zur Verfügung stehenden Mittel reichen hierfür bei Weitem nicht aus.





