Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Prof. Dr. Michael Piazolo, Dr. Hans Jürgen Fahn, Alexander Muthmann und Fraktion (FW)
Fördermittel für spartenübergreifende Kulturprojekte wieder bereitstellen
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, spartenübergreifende Kulturprojekte wieder in die staatliche Förderung aufzunehmen. Dazu sollen Fördermittel in Höhe von jährlich 500.000 Euro als neue Titelgruppe in das Kapitel 15 05 im Einzelplan 15 des Staatshaushalts eingestellt werden. Die Förderung beginnt mit dem Nachtragshaushalt 2010.
Begründung:
In den Jahren 2003 und 2004 sah der Staatshaushalt erstmalig in der Titelgruppe 15 05/78 „Ausgaben zur Förderung spartenübergreifender Kulturprojekte und für den kulturellen Austausch mit dem Ausland“ in Höhe von insgesamt 600.000 Euro jährlich vor. Bereits mit dem Doppelhaushalt 2005/2006 hat der Freistaat die Förderungsparten übergreifender Kulturprojekte wieder eingestellt, die entsprechende finanziell massiv gekürzte Titelgruppe steht seither ausschließlich für den Kulturaustausch mit dem Ausland zur Verfügung. Interdisziplinäre Projekte sehen sich somit nach wie vor mit einer gravierenden Finanzierungslücke konfrontiert, die sie gerade in der aktuellen Wirtschaftskrise nur schwer durch privates Sponsoring oder Spendengelder füllen können. Spartenübergreifende Kulturangebote sind im Wortsinne der falsche Ansatz für Sparmaßnahmen, denn sie sind von hoher Bedeutung für das kulturelle Leben in Bayern: Theater, Musik, Literatur und bildende Kunst geben sich dabei gegenseitig kreative Impulse, disziplinäre Grenzen werden aufgebrochen und Künstlerkontakte geknüpft. Sowieso macht zeitgenössische Kunst längst nicht mehr Halt vor Spartengrenzen – letztere als Fördervoraussetzung zu nutzen, hieße, ausgerechnet die innovativen kulturellen Formen aus der staatlichen Unterstützung auszuschließen. Nur im Rahmenvon spartenübergreifenden Kulturangeboten erleben Bürgerinnen, Bürger und auch Touristen die bayerische Kultur in ihrer vollen Bandbreite und Reichhaltigkeit. Die spartenübergreifende Kulturförderung ist zwar im Rahmen von „Sonstigen kulturellen Veranstaltungen und Projekten“ auch Förderbereich des Kulturfonds Bayern. Doch scheinen die insgesamt im Jahr 2009 dafür vorgesehenen Erträge des Kulturfonds in Höhe von 236.000 Euro nicht ausreichend, nur drei größere spartenübergreifende Projekte wurden gefördert, während vier andere abgelehnt wurden. Insgesamt flossen nur vier Prozent des Kulturfonds in diesen Förderbereich. Auch ist zu bedenken, dass spartenübergreifende Kulturprojekte in München und Nürnberg wegen des regionalpolitischen Schwerpunkts pauschal aus der Förderung durch den Kulturfonds ausgenommen sind. Prinzipiell sollte die staatliche Förderung spartenübergreifender Kulturprojekte in allen Teilen Bayerns dauerhaft im regulären Staatshaushalt verankert sein, der Kulturfonds kann hier nur zusätzlich Impulse bieten
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