Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger,Dr. Gabriele Pauli, Bernhard Pohl und Fraktion (FW)
Gezielte Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche der BayernLB
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass
1. die Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Frau Dr. Beate Merk, dafür Sorge trägt, dass die zuständige Abteilung der Staatsanwaltschaft beimLG München I personell ausreichend besetzt wird, um eine zielgerichtete, gründliche und rasche Aufklärung zu gewährleisten;
2. die Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz das strafrechtliche Ermittlungs-/Vorermittlungsverfahren gegen Verantwortliche für das Desaster beider BayernLB zur Chefsache erklärt;
3. die Staatsministerin dem Landtag regelmäßig, mindestens jedoch zum Ende eines jeden Quartals, über denStand der Ermittlungen berichtet. Die Staatsregierung wird außerdem aufgefordert, den Fraktionen des Landtags in schriftlicher Form die Beantwortung des Fragenkatalogs auf Drs. 16/17 zur Verfügung zu stellen, soweit die Antworten nicht der Geheimhaltung unterworfensind.
Begründung:
Dem Freistaat Bayern und damit dem bayerischen Steuerzahler droht durch die Geschäftspolitik der Bayerischen Landesbank seit dem Jahr 2005 Schaden in der Größenordnung von derzeit ca.15 Mrd. Euro, möglicherweise sogar darüber hinaus. Jedenfalls liegt eine konkrete Vermögensgefährdung in dieser Höhe vor. Naheliegend ist u. E. somit zumindest der Anfangsverdacht einer Untreue. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit aufgrund einer Strafanzeige des Steuerzahlerbundes die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Weil der Freistaat Bayern Geschädigter ist und die Schadensbeträge den Rahmen auch großer Strafverfahren in Vermögensdelikten bei weitem überschreiten, fordern wir, dass die bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz als oberste Instanz der Strafverfolgung diese Angelegenheit zur Chefsache erklärt. Sie hat sich über den Stand der Ermittlungen regelmäßig zu unterrichten und die Erkenntnisse dem Landtag als dem vom Volk gewählten Repräsentanten weiter zu geben. Dies hat in regelmäßigen, mindestens jedoch vierteljährlichen Berichten, im Landtag zu geschehen. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die zuständige Abteilung der Staatsanwaltschaft personell so ausreichend besetzt ist, dass sie diese Aufgabe sachgerecht bewältigen kann. Erforderlich ist eine zielgerichtete, umfassende, gründliche und zeitnahe Aufbereitung der strafrechtlich möglicherweise relevanten Sachverhalte. Nachdem Justizkreise öffentlich erklärt haben, personell nicht in der Lage zu sein, strafrechtliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit den Verlusten bei Banken aufzuklären, hat es die Staatsregierung zu gewährleisten, dies abzuwenden. Der Super-Gau für den bayerischen Staatshaushalt muss strafrechtlich angemessen gewürdigt werden. Es kann u. E. nicht angehen, dass eine der Bedeutung der Sache angemessene Aufarbeitung daran scheitert, dass zu wenig Personal zur Aufarbeitung vorhanden ist. Sollte die Staatsministerin zusätzliche Staatsanwälte benötigen, ist dem Parlament dies mitzuteilen und über eine personelle Aufstockung der Staatsanwaltschaft noch gesondert zu diskutieren. Schließlich ist die Beantwortung des von der FW Fraktion vorgelegten Fragenkatalogs in schriftlicher Form den Fraktionen zu übermitteln, soweit die Antworten nicht der Geheimhaltung unterliegen. Die Beantwortung erfolgte bislang lediglich mündlich im Rahmen des nicht öffentlich tagenden Kontrollgremiums zur Begleitung der Krisenbewältigung bei der BayernLB. Die Öffentlichkeit hat aber einen Anspruch darauf, dass die Antworten auf die von uns gestellten Fragen ebenfalls öffentlich gemacht werden, soweit nicht zwingende Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen. Die geheim zuhaltenden Passagen sind als solche auch zu kennzeichnen.
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