Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Dr. Hans Jürgen Fahn, Eva Gottstein, Günther Felbinger, Prof. Dr. Michael Piazolo und Fraktion (FW)
Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 hier: Gleichbehandlung bei der Finanzierung kommunaler, kirchlicher und privater Schulen (Kap. 05 03 TG 73 bis 79 und TG 82 bis 84)
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf zum Nachtragshaushaltsplan 2010 werden folgende Änderungen vorgenommen: Bei Kap. 05 03 TG 73 bis 79 und TG 82 bis 84 wird der Ansatz für das Haushaltsjahr 2010 um 50.000.000 Euro erhöht.
Die hierfür notwendigen Änderungen im Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz werden im Haushaltsgesetz geregelt.
Begründung:
Die Übernahme der Personalkosten im schulischen Bereich ist eine staatliche Aufgabe. Derzeit herrscht hier u. E. eine eklatante Ungleichbehandlung von kommunalen, privaten und kirchlichen Schulen gegenüber den staatlichen. Über eine stufenweise Anpassung des Fördersatzes bei den Personalkosten soll eine Gleichbehandlung von kommunalen, privaten und kirchlichen Schulen mit staatlichen Schulen erreicht werden. In einem ersten Schritt soll dafür der Schulgeldersatz auf 80 Euro proSchüler angehoben werden.
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