Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Florian Streibl und Fraktion (FW)

 

Google Street View – Vordruck für Widerspruch

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Widerspruchsformular für Betroffene gegen die Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen durch „Google Street View“ im Internet bereitzustellen sowie in Behörden, Ämtern und Institutionen auszulegen.

 

Begründung:

Das Unternehmen „Google Inc.“ fotografiert momentan bundesweit viele Städte und Orte. Das Bildmaterial für Google Street View, welches weltweit im Internet Panoramafotos von Straßenzügen und einzelnen Häusern darstellt, wird von Fahrzeugen aufgenommen, die die öffentlichen Straßen abfahren. Zwar hat Google erklärt, dass zufällig erfasste Kfz-Kennzeichen von Fahrzeugen und Gesichter von Personen unkenntlich gemacht werden. Das Projekt ist jedoch weiterhin in der Öffentlichkeit umstritten. Jeder Betroffene kann den Aufnahmen an sich und deren Veröffentlichung widersprechen. Auf diese Widerspruchsmöglichkeit wird unter anderem auf dem Verbraucherinformationssystem (vis) des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie auf den Seiten der Regierung von Mittelfranken als Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht hingewiesen. Zur Unterstützung der Betroffenen sollen zukünftig auf den entsprechenden Internetseiten und in Behörden, Ämtern und Institutionen Widerspruchsformulare gegen die Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen durch „Google Street View“ eingestellt bzw. ausgelegt werden. Derartige Vordrucke für den Widerspruch werden bereits in Mainz verwendet. Dies erleichtert den Betroffenen die Einreichung eines Widerspruchs, da sie nur noch Straße, Hausnummer, Ort mit Postleitzahl bzw. Angaben zu einem Kfz oder zur eigenen Person einfügen müssen.

 

Zur Vorgangsmappe auf der Seite des Bayerischen Landtags