Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Florian Streibl und Fraktion (FW)
Keine Zustimmung zum SWIFT-Abkommen
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung dabei bleibt, dem „SWIFT Abkommen“ zwischen Europa und den USA vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon nicht zuzustimmen. Außerdem soll sich die Bundesregierung für die Gewährleistung des im Koalitionsvertrag versprochenen hohen Datenschutzniveaus einsetzen und insbesondere dafür Sorge tragen, dass die Regelung zur Weitergabe von Daten an Drittstaaten überarbeitet wird.
Begründung:
Der Entwurf der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft für das Abkommen mit den USA sieht vor, dass amerikanische Terrorfahnder künftig legal Daten zu grenzüberschreitenden und inländischen Überweisungen in Europa auswerten können. Zeitungsberichten zufolge sollen die zuständigen Minister am 30. November, also einen Tag vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009, über dieses Abkommen entscheiden. Es soll bis 2011 gelten und dann unter Beteiligung des Europaparlaments durch ein neues Abkommen ersetzt werden. Gerade der Vertrag von Lissabon sieht aber vor, dass dem Europäischen Parlament bei derartigen Abkommen mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten eingeräumt werden und diese Rechte werden durch die vorherige Entscheidung bewusst umgangen. Die Tatsache, dass das Abkommen schnell noch ohne parlamentarische Kontrolle durchgedrückt werden soll, ist – wie von manchen Politikern zu Recht geäußert − ein Affront gegen das Europaparlament. Medienberichte legten erstmals 2006 offen, dass die US-Verwaltung über das Finanznetz SWIFT ohne das Wissen von Europäern und ohne eine Rechtsgrundlage auf deren Daten Zugriff hatte. In der Swift-Datenbank sind Überweisungsdaten von 8.000 Banken aus mehr als 200 Ländern gespeichert. Der US-Geheimdienst CIA greift seit den Anschlägen vom 11. September 2001 auf diese Daten zu. Kritiker in Brüssel, wie auch in den EU-Staaten, äußern erhebliche Bedenken in Bezug auf den Datenschutz sowie rechtliche Probleme. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar hat den Zugriff von US-Sicherheitsbehörden auf europäische Finanzdaten kritisiert. Ein solches System dürfte, wenn überhaupt, nur mit ausdrücklicher Einwilligung des EU-Parlaments eingeführt werden – bei unabhängiger Datenschutzkontrolle, voller gerichtlicher Überwachung und Wahrung der Rechte der Betroffenen. Eine Übermittlung der SWIFT-Daten ohne konkreten Verdacht gegen Betroffene ist nach Ansicht des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten datenschutzrechtlich noch heikler als die Speicherpflicht für Telefon- und Handy-Verbindungsdaten. Die Vorratsdaten werden zunächst lediglich gespeichert – die Bankdaten müssen zusätzlich übermittelt werden und zwar ins Ausland, wo für betroffene Deutsche kaum Rechtsschutz zu erlangen wäre. Ende Oktober kritisierte auch der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix, dass US-Behörden Befugnisse eingeräumt würden, die in Deutschland den Sicherheitsbehörden von Verfassungwegen verwehrt sind. Problematisch ist vor allem, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass hochsensible Informationen an Dritte und Drittstaaten weitergegeben werden. Befürchtet wird unter anderem, dass die USA Daten für Wirtschaftsspionage zugunsten eigener Unternehmen verwenden könnte. Zu bezweifeln ist im Übrigen auch, ob die Überwachung der Bankdaten durch die USA überhaupt schon einen Erfolg gebracht hat. Im Koalitionsvertrag steht zum SWIFT-Abkommen Folgendes: „[Wir] werden […] uns für ein hohes Datenschutzniveau (strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten) und einen effektiven Rechtsschutz einsetzen. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen ist auszuschließen. Die Übermittlung der Daten wird an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und aufgrund einer Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse eingegrenzt. Die Menge der zu übermittelnden Daten ist möglichst gering zu halten. Das Abkommen ist unter Ratifizierungsvorbehalt zu stellen.“ Berichten von Spiegel-Online (13. November 2009) zufolge will nun die „schwarz-gelbe Regierung in Berlin […] dem Entwurf der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft vorerst nicht zustimmen -aus inhaltlichen und aus formalen Gründen.“ Aufgrund der umfassenden Bedenken muss die Bundesregierung unbedingt bei dieser ablehnenden Haltung bleiben und darf keinesfalls vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages zustimmen. Das Parlament darf nicht umgangen werden. Außerdem muss die Bundesregierung ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wahrmachen und sich auf EU-Ebene für eine datenschutzfreundliche Lösung einsetzen. Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat bereits 2007 erklärt: „Es darf nicht mehr möglich sein, dass amerikanische beziehungsweise staatliche Stellen im Allgemeinen auf Überweisungsdaten aus Deutschland oder anderen Ländern zugreifen können.“
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