Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Dr. Hans Jürgen Fahn und Fraktion (FW)
Gewässerqualität verbessern, Kleinkläranlagen weiter fördern, Förderrichtlinien berechenbar verstetigen und in der Höhe anpassen
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. die Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA) vom 18. Oktober 2006, Az.: 59g-U4454.11- 2006/4, schon vor dem Ablauf ihrer Befristung am 31. Dezember 2010 um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2015 zu verlängern;
2. den Umfang der Zuwendungen gemäß 5.3 der Richtlinien für weiter gehende Anforderungen gemäß 2.1.3 der Richtlinien auf 1.000 Euro für den Sockelbetrag und auf 100 Euro für den zusätzlichen Betrag je Einwohnerwert und für jeden weiteren Einwohnerwert zu erhöhen;
3. in Wasserschutzgebieten den Umfang der Zuwendungen gemäß 5.3 der Richtlinien für weiter gehende Anforderungen gemäß 2.1.3 der Richtlinien in voller Höhe zu erstatten;
4. die Wartung der technischen Anlagen mit weiter gehenden Anforderungen der Klassen N, D, +P und +H einmal pro Jahr in voller Höhe zu erstatten;
5. die Förderung von Bau, Betrieb und Wartung von technischen Abwasseranlagen mit weiter gehenden Anforderungen der Klassen N, D, +P und +H auch ohne behördliche Erfordernis auf freiwillige Maßnahmen zu erweitern;
6. die Erhöhung der Förderung bei der Aufstellung der Staatshaushalte ab 2011 zu berücksichtigen.
Begründung:
Die Förderrichtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen sind bis zum 31. Dezember 2010 begrenzt. Eine rechtzeitige Regelungsperspektive über diesen Zeitpunkt hinaus gewährt Planungsund Finanzierungssicherheit.
95 Prozent der bayerischen Bürger sind an öffentliche Abwasseranlagen angeschlossen. Bis maximal 97 Prozent sind mit erhöhtem finanziellem Aufwand möglich. Die Abwässer der restlichen drei bis fünf Prozent sind jedoch vernünftigerweise nur mit etwa 100.000 Kleinkläranlagen zu behandeln. Bis zum Erreichen von 100 Prozent Abwasserklärung muss die Förderung stetig weitergeführt werden.
Kleinkläranlagen mit mechanisch-biologischer Abwasserbehandlung stehen Großkläranlagen in der Qualität des aufbereiteten Wassers nicht nach und stellen somit eine wichtige Alternative dar.
Ebenso wie kommunale Kläranlagen bezuschusst werden, müssen auch Neubau und Sanierung von Kleinkläranlagen staatliche Förderung berechenbar in Anspruch nehmen können.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie, das Bundeswasserhaushaltsgesetz und der Entwurf des Bayerischen Wassergesetzes legen strenge Maßstäbe an die Qualität der heimischen Gewässer an. Der hohe Qualitätsstandard hat seinen Preis, der nicht allein auf den Schultern der Bürger lasten kann, die zur Errichtung und zum Betrieb einer Kleinkläranlage in angemessener Frist verpflichtet werden.
Die Überprüfung der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie soll bis 2015 Erfolge bestätigen. Bis dahin sind die Kleinkläranlagen auf einen technischen Stand zu bringen, der die Nitrat- und Phosphateinträge in die Gewässer drastisch reduziert. Entsprechend ist die Förderung bis 2015 zu verlängern.
Die Erhöhung der Fördersätze für den Bau, den Betrieb und die Wartung weitergehender Reinigungsklassen ist notwendig, auch dort, wo sie auf freiwilliger Basis und nicht nur auf Anforderung der behördlichen Einleitungserlaubnis beruhen.
Wie entscheidend Maßnahmen zur Reduzierung von Nitraten und Phosphaten im Abwasser zur Qualitätsverbesserung der Gewässer sind, zeigt das Beispiel der Fränkischen Seen. Die Seenlandkonferenz hat als wichtigstes Ziel die vollständige Ausstattung des gesamten Einzugsbereichs des Seenlands mit mechanisch-biologischen Kleinkläranlagen mit erhöhten Anforderungen, das heißt mit Nitrat- und Phosphatfällung, genannt. Eine Fortschreibung der Förderrichtlinien erfüllt diese Forderung exakt.
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