Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Günther Felbinger, Eva Gottstein, Prof. (Univ Lima) Dr. Peter Bauer, Claudia Jung und Fraktion (FW)

 

Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen in Bayern

 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, in Absprache mit den Behindertenverbänden und auf Grundlage und im Einklang mit der seit 24. März 2009 in Kraft getretenen Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung bis Mitte 2010 dem Landtag ein umfassendes Konzept über das Ziel des gemeinsamen Lernens von Menschen mit und ohne Behinderung im Sinne der Inklusion vorzulegen, das folgende Elemente berücksichtigt:

Die notwendigen rechtlichen Änderungen zur Herstellung einer Inklusionsfähigkeit des gesamten Bildungsbereichs darzulegen unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Fragestellungen:

─ Inwieweit kann ein gemeinsamer Unterricht von Menschen mit und ohne Behinderung umgesetzt werden, ohne die notwendige Förderung von Menschen mit Behinderung zu vernachlässigen? Dabei ist insbesondere auf das Verhältnis und die Stellung der Förderschulen einzugehen.

─ In welchem Umfang zusätzliches Personal erforderlich ist und wie dieses qualifiziert sein sollte? Ein entsprechendes Finanzierungskonzept ist vorzulegen. Dabei ist ein Gewichtungsfaktor für Schüler mit Behinderungen in Anlehnung an die derzeitige Regelung des Bay-KiBiG vorzusehen.

─ Wie kann die Aus- und Weiterbildung des Lehrpersonals im Hinblick auf diese neue Herausforderung gewährleistet werden?

─ Es sind Kompetenzzentren mit Sonderpädagogen und andere Experten einzurichten, durch die auch präventiv Beratung an Kindertagesstätten und Schulen im Einzelfall angeboten wird.

─ Es ist zu überprüfen, inwieweit bauliche Veränderungen bei bestehenden Schulgebäuden nötig sind, um behindertengerecht zu sein.

─ Wie in der Umstellungsphase ein pädagogisch begleiteter Übergang von behindertenspezifischer Einrichtung auf die Regelschule unterstützt werden soll?

─ Eltern ist nach gründlicher fachlicher Beratung ein verbindliches Wahlrecht einzuräumen, ob ihr Kind die Regelschule oder eine Sonderschule besuchen soll.

 

Begründung:

Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen schreibt in Art. 24 vor, dass behinderte Menschen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen Grundschulunterricht und einer entsprechenden Sekundarschulbildung haben. Bayern hat im Vergleich zu den alten Bundesländern mit 6,11 Prozent mit die größte Anzahl an Förderschülern. Vorbildlich ist z.B. Schleswig-Holstein, hier werden bereits 45 Prozent der Sonderschüler in Integrationsklassen unterrichtet. Dort begann man bereits vor zehn Jahren mit der Integration von Förderschülern in die Regelschulen. Um den Anforderungen der UN-Konvention nachzukommen, ist dringend Handlungsbedarf gegeben.

 

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